AGB

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
 
1.1 Jeder an konzept.autoren erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
 
1.2 Alle Filme, Fotografien, Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
 
1.3 Die Filme, Fotografien, Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von konzept.autoren weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt konzept.autoren, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
 
1.4 konzept.autoren überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
 
1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 
2. Vergütung
 
2.1 Entwürfe und/oder Konzepte und/oder Filme, Fotografien und/oder Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung.
 
2.2 Werden Entwürfe und/oder Konzepte und/oder Filme, Fotografien und/oder Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist konzept.autoren berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
 
2.3 Die Anfertigung von Entwürfen für Filme,, Fotografien Konzepte und/oder Texte sowie sämtliche Tätigkeiten, die konzept.autoren für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
3. Fälligkeit der Vergütung
 
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von konzept.autoren hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen bei Auftragserteilung, bei Fertigstellung eines Teils des Werkes und bei Ablieferung des Werkes zu leisten.
 
3.2 Bei Zahlungsverzug kann konzept.autoren Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
 
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
 
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Filmen, Texten und Konzepten werden gesondert berechnet, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
 
4.2 Zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in größerem Umfang werden von konzept.autoren nur dann in Auftrag gegeben, sofern dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen kann und sich dieser verpflichtet, konzept.autoren entsprechende Vollmachten zu erteilen.
 
4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
5. Eigentumsvorbehalt
 
5.1 An Entwürfen, Filmen, Fotografien, Konzepten und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.
 
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
 
6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
 
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung von Filmen, Fotografien und Texten sind konzept.autoren Korrekturmuster vorzulegen.
 
6.2 Die Produktionsüberwachung durch konzept.autoren erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
 
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber konzept.autoren 10 einwandfreie Belegexemplare. konzept.autoren ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.
 
7. Haftung
 
7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Filmen, Fotografien, Konzepten und Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
 
7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Filme, Fotografien, Konzepte und Texte entfällt jede Haftung von konzept.autoren.
 
7.3 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
 
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
 
8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. konzept.autoren behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann konzept.autoren eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann konzept.autoren auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
 
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller konzept.autoren übergebenen Vorlagen und/oder Materialien berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber konzept.autoren von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
9. Schlussbestimmungen
 
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von konzept.autoren (Berlin).
 
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
 
Stand: März 2010